Jarcke Karl Ernst, Jurist und Publizist. * Danzig, 10. 11. 1801; † Wien, 27. 12. 1852. Erlernte zuerst den kaufmänn. Beruf, stud. dann in Bonn und Göttingen Jus, 1823 Priv.Doz. für Strafrecht in Bonn, 1825 ao. Prof. an der Univ. Berlin. Seit der Julirevolution auch als polit. Schriftsteller tätig; er gründete zur Bekämpfung aller Umsturzideen die Ztg. „Berliner politisches Wochenblatt“. Da er wegen seiner Konversion (Köln 1825) keine weiteren Aufstiegsmöglichkeiten hatte, nahm er 1832 Metternichs Antrag an, den Platz des verstorbenen Gentz (s. d.) einzunehmen, ohne jedoch zu dem Staatskanzler in das gleiche enge Verhältnis zu kommen. In der Staatskanzlei bearbeitete er galiz., ung. und kirchliche Fragen und wurde wegen der Mischehenfrage nach Rom entsandt. Er stand hinter der Verfolgung des „Jungen Deutschland“, hinter den Maßnahmen gegen Bolzano (s. d.), A. Günther (s. d.) und gegen die Zillertaler. Die Kölner Wirren führten unter seiner Mitwirkung zur Hrsg. der „Historisch-politischen Blätter“, an denen er ständig mitarbeitete, ebenso wie an den offiziösen Blättern. 1848 wurde er beurlaubt und ging im Mai nach Bayern, kehrte aber, schon leidend, 1850 nach Wien zurück. Trotz seiner großen Begabung erhob ihn erst seine Wr. Stellung zu besonderer Bedeutung. Er diente dem K. ergeben, obgleich er, für ständ. Freiheit eintretend, Absolutismus und Revolution wegen ihrer Mißachtung der Rechte gleichsetzte. Mit dem „System“ war er knapp vor 1848 offenbar innerlich zerfallen. Aus innerer Überzeugung Katholik geworden, trat er unentwegt für kirchliche Belange ein und konnte nach 1848 dafür publizist. ungehemmt wirken. Unter den Überwindern des Josephinismus wird er stets seinen Platz einnehmen.