Ruber Ignaz Frh. von, Jurist. * Brünn (Brno), 8. 5. 1845; † Wien, 7. 11. 1933. Sohn eines Richters; absolv. das Theresianum in Wien, stud. 1864–68 an der Univ. Wien Jus, 1870 Dr. jur. (Graz). Trat 1868 in den Gerichtsdienst und war als Richter in Brünn tätig. Ab 1887 bei der Gen.Prokuratur in Wien verwendet, wurde er 1891 Gen.-Advokat beim Kassationshof, 1896 Sektionschef im Justizmin. 1897–99 fungierte R. als Justizminister in den Kabinetten Gautsch und Thun. Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung war er Senatspräs. des Obersten Gerichts- und Kassationshofes, später Zweiter Präs., ab 1907 Erster Präs. dieses Gerichtshofes. 1897 Geh. Rat, 1902 lebenslängliches Mitgl. des Herrenhauses. R. geriet in das Kreuzfeuer der Kritik wegen des Judikates des Obersten Gerichtshofes von 1898, in welchem dem Kabinettsschreiben K. Ferdinands I. (s. d.) von 1848, der sog. böhm. Charte (in welcher der Grundsatz der vollkommenen Gleichstellung der böhm. und der dt. Sprache in allen Zweigen der Staatsverwaltung ausgesprochen wurde), Gesetzesrang bestätigt wurde. Die Besetzung des Postens des Oberlandesgerichtspräs. in Prag sorgte ebenso für polit. Erregung wie ein Erlaß R.s (1898), der die richterlichen Beamten ermahnte, sich dem polit. Getriebe fern zu halten. Die 1898 in Kraft getretene Zivilprozeßordnung machte es zu einer der dringendsten Aufgaben R.s, eine Kostenordnung für die Advokaten zu erlassen, sollte die Bevölkerung den erwarteten Nutzen von der neuen Prozeßordnung ziehen können. Der Erlaß über die Kostenbemessung für Advokaten bedrohte jedoch nach Ansicht vieler Advokaten die wirtschaftliche Existenz dieses Standes. In seinen Jurist. Arbeiten beschäftigte sich R. hauptsächlich mit der mähr. Rechtsgeschichte. Er wurde vielfach geehrt und ausgezeichnet, u. a. 1909 Frh.