Scheidlein Georg (Johann Georg)von, Jurist. * Wien, 22. 9. 1747 (?); † Baden (NÖ), 7. 9. 1826. Stud. Jus an der Univ. Wien, 1775 Dr. jur. 1774 w. Lehrer der Rechtswiss. an der Theresian. Ritterakad. in Wien. 1779 o. Prof. der Provinzialrechte und der Gerichtspraxis, 1792 auch des dt. Geschäftsstils, an der Univ. Wien. Ab 1785 Hofund Gerichtsadvokat. S. war ab 1791 auch Syndikus und Notar der Wr. Univ. Er verfaßte in der dynamischsten Periode der österr. Gesetzgebung auf dem Gebiete des Privatrechts und Zivilverfahrensrechts Hdbb. bzw. Kommentare, die der Erstinformation der Praktiker dienten und daher auf wiss. Tiefgang verzichteten. Anspruchsvoller sind die Schriften über den Kaufvertrag bzw. über Miete und Pacht, in denen ein Versuch einer Rechtsvergleichung des ABGB mit dem röm., dem preuß. und dem französ. Recht unternommen wurde. In den späteren monograph. Schriften, den „Miszellen . . . “, verzichtete er jedoch auf dieses rechtsvergleichende, von der Praxis als Ballast empfundene Beiwerk. Die von Schülern verfaßten Vorlesungsmitschriften behandeln das Personen-, Familien- und Erbrecht sowie das Wechselrecht und das bäuerliche Sonderprivatrecht. Sie geben Zeugnis von S.s lebendiger, rechtspolit. Hintergründe der Gesetzgebung und Vergleiche mit dem röm.gemeinen sowie den älteren österr. Rechtsquellen einbeziehender, durch gute Beispiele angereicherter Vorlesungsweise, die stets das Verfahrensrecht und gelegentlich auch andere öff.-rechtliche Materien mitberücksichtigte. In (rechts-) polit. Hinsicht ist S.s Vorlesung über das Provinzialrecht von einem sehr konsequenten und linientreuen Josephinismus geprägt. 1818 nob. Seine Söhne Josef (1777–1840) und Georg v. S. (1783–1853) waren ebenfalls als jurist. Fachschriftsteller tätig, sein Enkel Cäsar v. S. ( * Wien, 24. 4. 1842; † Wien, 5. 2. 1911), 1862–84 Staatsbeamter, trat, auch unter dem Ps. C. v. Chatelain, als Schriftsteller (u. a. Roman, Erz., Biographik) und Rezensent (u. a. im „Neuen Wiener Tagblatt“) hervor.