Schnek Friedrich, Rechtsanwalt und Jurist. Geb. Wien, 6. 12. 1900; gest. Graz (Stmk.), 9. 1. 1947. Sohn des Prokuristen der Österr. Länderbank, Hermann S. (geb. Stanislau, Galizien/Stanisławów, Polen, 20. 4. 1858; gest. Wien, 14. 2. 1941); mos., ab 1919 evang. HB. S. stud. 1919–23 an der Univ. Wien Jus, 1923 Dr. jur. 1925–31 Rechtsanwaltsanwärter, ab 1931 Rechtsanwalt in Wien, trat er in einer Reihe spektakulärer polit. Prozesse – u. a. beim großen Sozialistenprozeß 1936 – als Strafverteidiger hervor. Ab den späten 20er Jahren verf. S. zahlreiche Artikel, Rezensionen, Gesetzeskommentare für die bedeutendsten jurid. Fachz. Österr., 1932–38 red. er die Beilagenhe. zum Zentralbl. für die jurist. Praxis, „Rechtsprechung in Strafsachen“, eine Smlg. und Kommentierung von höchstgerichtl. Entscheidungen auf den Gebieten des Straf- und Strafprozeßrechts. Nach dem „Anschluß“ 1938 aus dem Rechtsanwaltsregister gelöscht und zur Emigration gezwungen, flüchtete S. im selben Jahr über Jugoslawien nach Frankreich, wo er mit Kriegsbeginn 1939 im Lager Meslay in der Bretagne interniert wurde. März bis Juni 1940 Angehöriger der unter brit. Oberbefehl stehenden 703 Foreign Labour Company, wurde er nach dem dt. Angriff auf Frankreich in verschiedenen Internierungslagern des Vichy-Regimes in Algerien (u. a. in Kenadza) gefangengehalten und wegen versuchter Meuterei nach Landung der Alliierten in das Straflager Hadjerat M’Guil verlegt. Nach der Befreiung dieses Lagers durch die alliierten Truppen diente er, wie viele andere ausländ. Mitgefangene, von April 1943 bis April 1945 im brit. Pioneer Corps (337, danach 362 Company); neben mehreren lobenden Erwähnungen wurde S. wegen Schadensbegrenzung bei einer Explosionskatastrophe in Maison Carrée (Algerien) 1943 mit der British Empire Medal ausgez. 1944 war er in Algier einer der Hauptbelastungszeugen beim Prozeß gegen die Wachmannschaft von Hadjerat. Ab 1945 war S. Mitgl. der brit. Besatzungstruppen, zuerst in Klagenfurt, danach in Graz, wo er bei dem für Entnazifizierung und Wiederherstellung des österr. Rechtssystems zuständigen British Austrian Legal Unit eine wichtige Position, zuletzt im Rang eines Mjr., innehatte.