Schreuer Hans, Rechtshistoriker. Geb. Skutsch, Böhmen (Skuteč, Tschechien), 3. 3. 1866; gest. Bonn (Deutschland), 11. 6. 1931. Sohn des Johann S., des späteren Bez.Hptm. in Jičin (Jičín), Bruder des Zdenko S. (s. u.). S. stud. 1884–88 Jus an der Dt. Univ. Prag, 1891 Dr. jur. sub auspiciis imperatoris, war 1890–98 Konzipient bei der Finanzprokuratur Böhmen und hörte daneben 1890–92 in Berlin insbes. dt. Recht und Handelsrecht, german. und slaw. Philol. Ab 1896 lehrte er als Priv.Doz., ab 1898 als ao. Prof für dt. Recht und österr. Reichsgeschichte an der Dt. Univ. Prag. Ab 1902 war S. o. Prof. für Dt. Rechtsgeschichte, Dt. bürgerl. Recht und Handelsrecht an der Univ. Münster, 1908 erhielt er eine Berufung für Dt. Recht an die Univ. Bonn. Geh. Justizrat. 1929 Dr. h. c. der Univ. Münster. S.s Untersuchungen zur Frühgeschichte der slaw. Staatsbildung, in denen er bestrebt war, aus altböhm. Sagen den hist. Kern herauszuarbeiten, waren vielbeachtet, wenn auch, etwa in Bezug auf die von ihm angenommene Identität zwischen dem tschech. Sagenhelden Przemysl und dem fränk. Kaufmann Samo, nicht unumstritten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Forschungen bildete das german. Königstum. Seine Arbeiten über die Krönungsordnung in Frankreich – die er jener im Dt. Reich gegenüberstellte – zeigten die zweifelhafte Authentizität der älteren Versionen auf. Seine Untersuchungen über das altgerman. Sakralrecht stellen frühe Verbindungen zwischen Religion und Recht fest und zeigen, daß die german. Götter, ursprüngl. Naturkräfte, bald vermenschlicht wurden und schließl. als Ahnherren des Volkes auftraten. Der damit in Verbindung stehende Ahnenkult führte zu S.s Arbeiten über die Rechtsstellung der Toten im german. Recht, in dem der Tote als Rechtspersönlichkeit weiter fortlebt. S.s Hauptwerk ist das „Deutsche Privatrecht“, 1921, eine umfassende Darstellung mit starken rechtsvergleichenden Elementen. S. berücksichtigte bei seinen Arbeiten stets auch soziolog. Fragestellungen und hielt neben seinen Vorlesungen aus Dt. Rechtsgeschichte und Dt. Privatrecht auch eine eigene Vorlesung über Soziol. Sein Bruder Zdenko S. (geb. Skutsch, 22. 5. 1867; gest. Wien, 19. 6. 1945) stud. 1885–89 an der Prager Univ. Jus.; 1891 Dr. jur. Im selben Jahr begann er seine Beamtenlaufbahn als Konzeptspraktikant bei der Statthalterei in Prag, wurde 1892 zur Bez.Hauptmannschaft Smichov (Smíchov) versetzt, war danach ab 1893 im Statthalterei-Präsidium in Prag tätig und wurde bereits 1895 als Statthaltereikonzipist zur Bez.Hauptmannschaft Karlsbad (Karlovy Vary) überstellt. 1896 Bez.Koär., wurde er 1899 ins Innenmin. nach Wien versetzt, wo er bis zum Sektionschef (1920) aufstieg, 1922 aber aufgrund des Angestelltenabbaugesetzes aus dem unmittelbaren Staatsdienst ausscheiden mußte. Anfang 1923 wurde er jedoch in das Österr. Abrechnungsamt berufen, wo er der Abt. zur Regelung und Abwicklung der privaten Altkronenverbindlichkeiten zwischen Österr. und der Tschechoslowakei vorstand. 1932 i. R.