Arnold Franz, Kirchenrechtler und Priester. Geb. Wien, 6. 2. 1893; gest. Wien, 12. 5. 1963; röm.-kath. Sohn des aus Nappersdorf im Weinviertel stammenden Sattlers Franz Arnold und dessen Frau Anna, geb. Wagner. – Arnold besuchte in Wien das Erzherzog-Rainer-Gymnasium (später Sperlgymnasium), wo er 1912 maturierte. 1912‒16 studierte er als Priesterseminarist katholische Theologie an der Universität Wien und belegte dort 1915‒16 bei Eduard Eichmann das Fach Kirchenrecht. 1916 wurde Arnold zum Priester in der Erzdiözese Wien geweiht und war u. a. als Kaplan in Hainburg, später in Wien-Rennweg tätig. Ab 1926 studierte er in Wien Rechtswissenschaften. Prägender akademischer Lehrer Arnolds ‒ nach Eichmann ‒ wurde dort Rudolf Köstler. 1928 wurde Arnold zum Dr. theol. promoviert, 1930 folgte die Promotion zum Dr. utr. iur. 1935 habilitierte er sich an der Wiener Katholisch-Theologischen Fakultät für das Fach Kirchenrecht mit der Studie „Das Diözesanrecht nach den Schriften Hinkmars von Rheims. Eine Untersuchung über den Ursprung und die Entstehungszeit des Diözesanrechtes“ (publiziert 1935). Bis April 1938 lehrte Arnold als Privatdozent an der Katholisch-Theologischen Fakultät. 1930‒34 hatte er für die Christlichsoziale Partei ein Mandat als Abgeordneter im Wiener Landtag inne. Wohl aus diesem Grund wurde ihm nach dem „Anschluss“ 1938 aus politischen Gründen die Lehrbefugnis entzogen. Nach dem Ende des 2. Weltkriegs kehrte Arnold an die Universität Wien zurück und wurde 1947 zum ao. und noch im selben Jahr zum o. Professor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät berufen. Er vertrat dort das Fach in enger Kooperation mit Willibald M. Plöchl, der an der Juridischen Fakultät den Lehrstuhl für Kirchenrecht innehatte. Beide zählen als Schüler von Köstler zu den Vertretern der Wiener Kirchenrechtsschule, die bis in die 1990er-Jahre die kanonistischen Lehrstühle in Österreich prägen sollte. Ihr Kennzeichen ist neben einem hohen Stellenwert der Rechtsgeschichte v. a. die Behandlung des Kirchenrechts als Teildisziplin der Rechtswissenschaften und dessen Erforschung mit juristischen Methoden. Arnold hatte zwei Perioden lang (1950/51 bzw. 1955/56) das Amt des Dekans seiner Fakultät inne. Insgesamt fünf jeweils ein Studienjahr umfassende Perioden (1949/50, 1952/53, 1953/54, 1958/59 und 1959/60) gehörte er dem Akademischen Senat der Universität Wien an, die er 1961/62 schließlich als Rektor leitete. Bereits ab 1936 war Arnold Richter am Wiener Diözesan- und Metropolitangericht. Bis zu seinem Ausscheiden stand er diesem ab 1953 als Offizial (damals Präsident) vor und war damit maßgeblich mit der Verbindung zwischen akademischer Forschung und praktischer Anwendung des Kirchenrechts befasst. Gemeinsam mit Plöchl gründete Arnold 1949 die Österreichische Gesellschaft für Kirchenrecht, die als Herausgeberin der heute (2024) als „Österreichisches Archiv für Recht & Religion“ (ÖARR) weitergeführten Zeitschrift „Österreichisches Archiv für Kirchenrecht“ (ÖAKR) ‒ gegründet 1950 ‒ fungierte. Als Mitherausgeber verantwortete er auch die ab 1962 unter dem Titel „Kirche und Recht“ publizierten Beihefte zum ÖAKR. Die Lehrtätigkeit Arnolds prägte die Generationen der Wiener Priester nach dem 2. Weltkrieg bis zum Beginn des 2. Vatikanischen Konzils (1962). Demgegenüber veröffentlichte er relativ wenige wissenschaftliche Beiträge. Im ÖAKR trat er v. a. als kanonistischer Kommentator des neuen päpstlichen Rechts auf, wobei der Schwerpunkt auf dem begleitenden Kommentar der Teilkodifikationen des katholischen orientalischen Kirchenrechts durch Papst Pius XII. lag („Der Codex für die orientalische Kirche. Das Prozeßrecht“, in: ÖAKR 1, 1950; „Das Ehegesetz für die orientalische Kirche“, ebd.; „Das Motu Proprio: Postquam Apostolicis Litteris“, ebd. 4, 1953). Außerhalb des ÖAKR publizierte Arnold „Die Rechtslage der katholischen Kirche im heutigen Österreich“ (in: Theologische Fragen der Gegenwart. Festgabe für Kardinal Innitzer, 1952) und „Das katholische Ehegesetz. Praktisches Handbuch für den Seelsorger“ (1950, 2. Auflage 1958 als „Eherecht. Praktisches Handbuch …“). Als Priester wandte sich Arnold in besonderer Weise der Caritas zu. Ausgebildet für die Gehörlosenseelsorge, wirkte er 1918–30, teilweise auch mit Leitungsaufgaben betraut, im Wiener Caritasverband. Bereits 1919 hatte Arnold die Wohlfahrtseinrichtung Frohe Kindheit gegründet. Er war zudem einer der Mitbegründer der Schwesternvereinigung von der Heiligen Agnes, die bis 1990 in der Kinder- und Jugendfürsorge wirkte. Arnold verstarb als amtierender Prorektor der Universität Wien. Er war ab 1925 Mitglied der Katholischen Akademischen Verbindung Norica in Wien. 1951 erhielt er den Titel eines Päpstlichen Geheimkämmerers (Monsignore), 1962 wurde er zum Päpstlichen Hausprälaten ernannt. Im selben Jahr wurde er mit dem Großen Silbernen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ausgezeichnet. Arnold war zudem Träger des Ritterkreuzes des Österreichischen Verdienstordens.

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